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Westmalle

1856 wurde in der Abtei Westmalle mit dem Brauen von Bier für den Eigengebrauch der Mönche begonnen. Im Jahr 1933 wurde der Name "Trappistenbier" als Marke geschützt. Nur Biere, die von Mönchen in einer Abtei gebraut werden, dürfen den Namen "Trappist" tragen.